Was ist ein AV-Vertrag?
Ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag stellt zwischen zwei Parteien sicher, dass personenbezogene Daten im Rahmen eines Auftrages oder eines Prozesses nach geltenden Rechtsgrundlagen verarbeitet werden können und dürfen.
Benötige ich einen AV-Vertrag?
Der Betrieb einer Website geht in den meisten Fällen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einher. Dies betrifft beispielsweise das Kontaktformular, über das personenbezogene Daten abgefragt werden, Logfiles oder auch die Datenbank, welche für den Betrieb eines Onlineshops notwendig ist und die Kundendaten speichert. Verwalten Sie Ihre E-Mails über uns, so verarbeiten wir i.d.R. auch hier für Sie personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag.
Zusammengefasst: Wenn wir für Sie personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verarbeiten, sollten Sie mit uns eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschliessen. Bitte prüfen Sie, ob Sie mit den von uns bereitgestellten Leistungen personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO / revDSG verarbeiten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine umfassende datenschutzrechtliche Beurteilung Ihres Geschäftsmodells im Hinblick auf den Datenschutz vornehmen können.
Wir empfehlen, dass Sie den Umgang mit der DSGVO / revDSG mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder externen Datenschützer besprechen. Sollten die o.g. Beispiele auf Sie zutreffen, schliessen Sie bitte diese Vereinbarung mit uns ab. Sie können diese Vereinbarung im Falle einer Kontrolle durch Ihre Datenschutzaufsichtsbehörde vorlegen.
Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung verpflichten Sie uns, die Verpflichtungen eines Auftragsverarbeiters nach Art. 28 DSGVO einzuhalten. Sie können diese Vereinbarung im Falle einer Kontrolle durch Ihre Datenschutzaufsichtsbehörde vorlegen.
Wie erhalte ich einen AV Vetrag?
Bitte füllen Sie folgendes Formular aus, um die entsprechenden Dokumente zu erhalten: